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LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden (Fußball allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 14.03.2023, 18:23 (vor 407 Tagen) @ Matze_82

Der Unterschied ist folgender: Wenn die Polizei das knackt, okay. Aber ich finde es unter nemo tenetur se ipsum accusare (Hach, endlich wieder Wissensprostitution) - Gesichtspunkten mehr als nur bedenklich, wenn man den potentiellen Täter verpflichtet, seinen intimsten Bereich zu offenbaren.


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