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LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden (Fußball allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 14.03.2023, 17:34 (vor 408 Tagen) @ Matze_82

Nein. Bitte nicht. Das ist der höchstpersönlichste Lebensbereich, wo der Gesetzgeber nicht reinzugehen hat. Egal zu welchem Zweck.


Sehe ich anders. Bei schweren Straftaten (bspw. Katalogstraftaten im Sinne des 100a StPO) ist es zum Teil zwingend notwendig. Soll beispielsweise ein Mörder freigesprochen werden, weil man seinen höchstpersönlichen Lebensbereich nicht verletzen will? Die Handyauswertung kann unter Umständen extrem wichtige Beweise zur Aufklärung bringen.

Ja bitte. Genau das. Auch Mörderinnen, Vergewaltigerinnen und Terroristinnen (aus Gründen der Fairness sind heute mal die Männer mitgemeint) haben Grundrechte. Und da wir hier vom intimsten Bereich der persönlichen Lebensführung sprechen geht das halt auf keinen Fall.

Siehe auch:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/abhoer-urteil-des-bgh-auch-im-auto-sind-die-gedanken-frei/#:~:text=Am%20Donnerstag%20entschied%20der%20BGH,auf%20R%C...


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