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LG Ravensburg: Begründung (Fußball und Sport allgemein)

Taifun, Dienstag, 14.03.2023, 22:25 (vor 1007 Tagen) @ markus

Uih. Dafür kann man in den Knast kommen. Ich dachte wir reden über schwerste Straftaten auf Niveau "Mord".

Schau mal nach wofür man in den Knast kommen kann. Wenn das entscheidend ist, und das für den Grundrechtseingriff reicht ... Mahlzeit.


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