schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

LG Ravensburg: Begründung (Fußball und Sport allgemein)

Taifun, Dienstag, 14.03.2023, 22:25 (vor 1235 Tagen) @ markus

Uih. Dafür kann man in den Knast kommen. Ich dachte wir reden über schwerste Straftaten auf Niveau "Mord".

Schau mal nach wofür man in den Knast kommen kann. Wenn das entscheidend ist, und das für den Grundrechtseingriff reicht ... Mahlzeit.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1601486 Einträge in 17140 Threads, 14402 registrierte Benutzer Forumszeit: 31.07.2026, 22:37
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln