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LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden (Fußball und Sport allgemein)

Matze_82, Rheinhessen, Dienstag, 14.03.2023, 18:36 (vor 1234 Tagen) @ Taifun

Informationelle Selbstbestimmung ist im Sinne des Bürgers.

Die Rechtsprechung sagt, dass ich die PIN nicht rausgeben muss und mir keine Nachteile entstehen dürfen.

Mit deiner Begründung muss das geändert werden und dem Staat Vollzugriff auf jedes Smartphone im Zuge von Ermittlungen erlaubt werden.

Nein. Ich habe nirgends gesagt der Staat solle Vollzugriff auf jedes Handy haben im Zuge von Ermittlungen. Absolut nicht. Ich sprach von Fällen schwerer Kriminalität.


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