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LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden (Fußball und Sport allgemein)

Matze_82, Rheinhessen, Dienstag, 14.03.2023, 18:34 (vor 1008 Tagen) @ MarcBVB

Der Unterschied ist folgender: Wenn die Polizei das knackt, okay. Aber ich finde es unter nemo tenetur se ipsum accusare (Hach, endlich wieder Wissensprostitution) - Gesichtspunkten mehr als nur bedenklich, wenn man den potentiellen Täter verpflichtet, seinen intimsten Bereich zu offenbaren.

Du hast ja davon gesprochen, daß dies der persönliche Lebensbereich sei. Deshalb ging ich davon aus, daß Du die Handyauswertung generell ablehnst.


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