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Strenge Kontaktbeschränkungen in NRW auch über Weihnachten (Corona)

Raducanu, Sassenberg, Freitag, 11.12.2020, 16:38 (vor 1843 Tagen) @ Frankonius

Wenn man nach 9 Monaten Pandemie immernoch Links für die Corona Schutzverordnung des Landes NRW Teiles muß, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

https://www.land.nrw/corona
-> Corona-Schutzverordnung ab 9. Dezember (PDF)
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-08_coronaschvo_ab_09.12.2020_lesefassung.pdf
§ 2 Mindestabstand, Kontaktbeschränkung
(1) Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern (Mindestabstand) einzuhalten....
(2) Der Mindestabstand darf unterschritten werden 1. innerhalb des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung, 1a. beim Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes mit höchstens insgesamt fünf Personen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden, 1b. daneben im Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 beim Zusammen-treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis mit höchstens insgesamt zehn Personen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Per-sonenzahl nicht mitgezählt werden....


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