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Strenge Kontaktbeschränkungen in NRW auch über Weihnachten (Corona)

Ulrich, Freitag, 11.12.2020, 15:53 (vor 1842 Tagen) @ Lutz09

Es bleibt auch über Weihnachten dabei, dass sich weiterhin maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen.


Bis jetzt gilt das in NRW aber nur im öffentlichen Raum, siehe Corona Schutzverordnung §2 Absatz 1.

Jepp. Aktuell darf man in seinen eigenen vier Wänden ganz legal mit 100 Personen Corona-Party feiern. Zumindest, so lange man nicht zu laut ist. Ansonsten kommt die Polizei vorbei und fordert einen auf, aus Lärmschutzgründen die Fenster zu schließen.

Wieso eigentlich dieser Fokus auf Haushalte? Warum nicht wieder wie zu Beginn von Corona auch eine Erweiterung für Verwandte in gerader Linie? Glaubt man ernsthaft, dass Mama mit ihren 2 erwachsenen Kindern, die seit ein paar Jahren das Haus verlassen haben, sich jetzt an unterschiedlichen Tagen mit ihren Kindern treffen wird?

Was, wenn es um den Schutz der Mutter geht, auch keinen Unterschied machen würde. An allererster Stelle steht die Aufgabe, die Superspreading Events zu verhindern. Also kein Rudelsingen unter dem Weihnachtsbaum, keine weihnachtlichen Gruppenbesäufnisse, etc.


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