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Die Presseunterrichtung der Bundesregierung (Sonstiges)

tim86, Hamburg, Freitag, 13.03.2020, 00:57 (vor 1503 Tagen) @ Foreveralone

So eine Verfassung ist schon was doofes. Alles was du von ihr erwartest, darf laut dieser die Bundesregierung nicht, sondern ist Aufgabe von Landes- und Komunalregierungen.
Die Bundesregierung darf diese nur beraten.

Einzig das Ausrufen eines Notstand(gab es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie), könnte der Bundesregierung die Kompetenzen geben, da sie dann den Landesregierungen Weisungen geben darf und u.a. auch Grundrechte wie die Bewegungsfreiheit außer Kraft setzen dürften oder auch die Bundeswehr im Inneren einsetzen.


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