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Ad-hoc? (BVB)

kaubatz, Dienstag, 30.01.2018, 16:13 (vor 2891 Tagen) @ Sascha

Ich verstehe es auch nicht so ganz. Also natürlich kann man keinen Vollzug vermelden, so lange er nicht wasserdicht, also per Unterschrift besiegelt ist.

Aber das es ein "werthaltiges" Angebot seitens Arsenal gab, das man anzunehmen gedenkt, sofern eine andere Personalie geklärt ist, hätte ich als Meldung bei dieser Größenordnung schon erwartet.

Genau das ist für mich der springende Punkt.
Auba ist momentan noch "Teil unseres Unternehmens". Der Kaderwert beeinflusst den Aktienwert. Es wurde scheinbar schon ein Angebot abgegeben, um diesen besagten Teil zu verkaufen - dabei ist wohl der Preis wohl nie gleich dem bereits verbuchten Marktwert. Meiner Meinung nach ist das schon verpflichtend die Aktionäre zu informieren, um Insidergeschäften vorzubeugen.


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