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Hoeneß kritisiert BVB (BVB)

Matze0989, Schwoabäländle, Dienstag, 30.01.2018, 14:16 (vor 3091 Tagen) @ Sascha

Das nicht, aber wirkt sich auf die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung aus. Je weniger Mitspracherecht, desto größer der Handlungsspielraum desto geringer der Umfang der notwendigen Rechtfertigung gegenüber den Aktionären. Am Ende nehmen sich die beiden Gesellschaftsformen nicht viel bis nichts. Wollte damit nur sagen, dass wenn dann die AG erst Recht in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt ist. Da der gute Uli ja darauf anspricht. Wollte nur dein Argument stützen ;-)


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