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Ad-hoc? (BVB)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 30.01.2018, 15:39 (vor 3136 Tagen) @ Ritti

Ich verstehe es auch nicht so ganz. Also natürlich kann man keinen Vollzug vermelden, so lange er nicht wasserdicht, also per Unterschrift besiegelt ist.

Aber das es ein "werthaltiges" Angebot seitens Arsenal gab, das man anzunehmen gedenkt, sofern eine andere Personalie geklärt ist, hätte ich als Meldung bei dieser Größenordnung schon erwartet.


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