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Hoeneß kritisiert BVB (BVB)

Kulibi77, Dienstag, 30.01.2018, 14:21 (vor 2891 Tagen) @ Phil

Die Geschäftsführung hat zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Dieses Wohl ist nicht gleichzusetzen mit "immer jeden Gewinn mitnehmen". Das wäre ja absurd.

"Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln."


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