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Hoeneß kritisiert BVB (BVB)

Guido, Dienstag, 30.01.2018, 13:58 (vor 2891 Tagen) @ Phil

Es ist für mich einfach nicht schlüssig, wenn man sagt, dass wir verkauft haben, weil wir Angst vor etwaigen Klagen kleinerer Aktionäre gehabt hätten. Und unsere größten Anteilseigner hatten wir bei der Frage ebenso mit im Boot und haben das Vorgehen natürlich vorher besprochen.

AktG § 117 Schadenersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich unter Benutzung seines Einflusses auf die Gesellschaft ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, einen Prokuristen oder einen Handlungsbevollmächtigten dazu bestimmt, zum Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre zu handeln, ist der Gesellschaft zum Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Er ist auch den Aktionären zum Ersatz des ihnen daraus entstehenden Schadens verpflichtet, soweit sie, abgesehen von einem Schaden, der ihnen durch Schädigung der Gesellschaft zugefügt worden ist, geschädigt worden sind.

Wenn du Evonik und Puma im Boot gehabt hättest, hätte der Kleinaktionär sogar gegen ebendiese auf Schadenersatz klagen können.


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