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Hoeneß kritisiert BVB (BVB)

Schnippelbohne, Bauernland, Dienstag, 30.01.2018, 14:09 (vor 2892 Tagen) @ Guido

Du argumentierst mit Gewinn, Guido interpretiert den Verzicht auf 100 Millionen weiter unten als wirtschaftlichen Schaden, den der Vorstand abzuwenden hat.


Und der Fall ist klar:
Spieler, der wechseln will, aber nicht darf und dann seinen Vertrag erfüllt: Entgangener Gewinn.

Spieler, der wechseln will, aber nicht darf und dann suspendiert wird: Schaden.

Nein, das macht keinen Unterschied. Wenn man so will, wäre der Schaden ja der nicht realisierte Gewinn. Wie gesagt: Der Vorstand hat großen strategischen Ermessensspielraum. Wenn die Suspendierung für den Vorstand zum Wohle des Unternehmens geschieht (z.B. um Nachahmer abzuschrecken bzw. andere Vereine, die Spieler aufstacheln wollen, einzubremsen), ist das rechtlich gedeckt und kann nicht angegriffen werden, auch wenn kurzfristig ein Schaden entsteht, da hiermit langfristige wirtschaftliche Interessen der AG/KG verfolgt und geschützt werden. Umgekehrt könnte man ja sonst verlangen, dass jedem Wechselverlangen eines Spielers nachgegeben werden muss, egal was die Vertragslaufzeit ist, damit solche Situationen nicht entstehen. Das wäre nach der Logik dann genauso einklagbar.
Kurz: Mit diesen Argumenten wird ein Aktionär vor Gericht nicht weit kommen. Das Aktiengesetz gibt dafür keine Grundlage her.


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