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Chappi, tu Chappi-Dinge (BVB)

Phil, Donnerstag, 12.10.2017, 14:33 (vor 2387 Tagen) @ dan09

Hier vermengst du jetzt aber Verein und KGaA. Der Einfluss der Mitglieder auf den Verein ist ja durchaus vorhanden. Das spiegelt sich in Rauballs Bezahlung wieder wie auch in einem Mitbestimmungsrecht wofür der Verein Großinvestitionen tätigt.

Es ging darum, dass die Mitglieder nicht alles durchwinken, was ihnen die großen Herren da vorne vorsagen. Daher das Beispiel.

Bei "echten" Fussballvereinen obliegt diese Mitbestimmung eben noch bei den Mitgliedern. Beispielsweise ob ein neues Stadion gebaut werden soll etc.
Bei uns reduziert sich die Mitbestimmung der Mitglieder auf die Wahl die Wirtschaftsrates und des Aufsichtsrates. Wen der Berat dann zum Geschäftsführer wählt (er hat die Macht im Staate BVB inne) liegt nicht mehr in der Entscheidung der Mitglieder.

Das eine funktionale Trennung vorliegt, habe ich nicht bestritten. Natürlich macht das auch Sinn, denn keiner will wohl in die Zeiten zurück, wo bierlaunige Mitgliederversammlungen weiß Gott was entschiede

Du vergisst den von den Aktionären bestellten Aufsichtsrat. Dieser kann zwar Watzke nicht entlassen, durch seine Überwachungsbefugnis Watzkes Spielraum aber erheblich einengen. Ich würde auch eindeutig behaupten, dass Interessen des Aufsichtsrats deutlich mehr in die Entscheidungsfindung der Geschäftsführung einfließen als die Interessen der Vereins-Mitglieder.

Das ist so nicht korrekt. Zumal ja im Aufsichtsrat auch ein Vertreter des Vereins sitzt, weil dieser auch ein großer Investor/Aktionär ist.

M f g
Phil


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