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Chappi, tu Chappi-Dinge (BVB)

AdamSmith, ..., Donnerstag, 12.10.2017, 00:26 (vor 2403 Tagen) @ FliZZa

Selbst die Fans des ersten 1. Kölns, die die gescheiterte Satzungsänderung zu den Rechten der Mitgliederversammlung beim Anteilsverkauf initiert haben, sind bei dem Thema schlampig vorgegangen und haben den BVB nicht richtig eingeordnet.

Der Text als Informationsquelle ist wichtig, könnte aber Ergänzungen vertragen:
- Die Geschäftsführungs-GmbH ist Geschäftsführer der KGaA. Die Geschäftsführer der GmbH sind die Geschäftsführer der KGaA.
- Die Geschäftsführungs-GmbH ist zu 100% im Besitz des Vereins und kann nur nach Satzungsänderung/oder Mitgliederbeschluss verkauft oder anteilig verkauft werden.
- Der Präsidialausschuss ist ein Unterausschuss des Beirats, der Personalfragen vorbereitet oder im Namen der Gesellschafter tätig werden darf. Er ist nicht die Geschäftsführung.
- Der Aufsichtsrat der KGaA ist ein eigenes Organ, er kann die Geschäftsführung überwachen, aber nicht rausschmeißen oder ihr Anweisungen erteilen.

Ich habe die Satzungen gerade nicht zur Hand. Daher kann es etwas unscharf sein.


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