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Opposition? (BVB)

floriniho10, Tiftlingerode, Dienstag, 27.05.2025, 19:14 (vor 258 Tagen) @ stfn84

Ich halte es grundsätzlich für zielführender Konflikte innerfamiliär und nicht öffentlich auszutragen. Ich hoffe, dass es nicht zur Folge hat sich (weiter) gegeneinander zu stellen.

Woher kommt eigentlich die Mutmaßung, dass sich die KGaA in irgend einer Form effektiv gegen den e. V. und die Mehrheitsbeschlüsse auf der Mitgliederversammlung stellen könnte? Der e. V. kann durch seine Rolle als Alleingesellschafter der Geschäftsführungs-GmbH über die Gremien dieser klar und verbindliche Weisungen an die Geschäftsführung geben. Die Geschäftsführung ist i. d. R. an diese Weisungen gebunden.

Wenn es zwischen dem e. V. und der KGaA irgendeine Form von Konflikt gibt, dann nur, wenn ein Geschäftsführer nicht bereit ist zu akzeptieren, dass der e. V. eine andere Haltung zu gewissen Themen hat, dann ist das kein Konflikt zwischen e. V. und KGaA, sondern ein Geschäftsführer, der seine Rolle falsch versteht.


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