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mögen die Spiele beginnen (BVB)

WBSTRR, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 27.05.2025, 15:48 (vor 259 Tagen) @ Phil

Kann man natürlich so sehen. Gemäß der Satzung, welche die Mitglieder des Vereins sich gegeben haben, ist es aber nunmal so wie Stfn94 hier schreibt. Erst einmal entscheiden einzig und allein die (durchaus ja vielen) Mitglieder des Wahlausschusses, welche Kandidaten für die Positione des Präsidentens, seines Vizes und des Schatzmeisters ins Rennen geschickt werden.


In der Satzung steht, der Wahlausschuss entscheidet, ob Kandidaten geeignet sind. Das kann er dem amtierenden Präsidenten wohl kaum absprechen. Was hätte er dafür für Gründe?


Das habe ich ja auch überhaupt nicht thematisiert. Mir geht es einzig darum, dass der Wahlausschuss eben die zu wählenden dann der MItgliederversammlung vorschlägt. Wie dieser Personenkreis seine Entscheidung trifft, obliegt in erster Linie dem Gremium selbst.

Also da lese ich die Satzung aber etwas anders.
In § 19 Abs. 2 der Satzung steht: Der Wahlausschuss hat der Mitgliederversammlung geeignete Kandidaten für den Vorstand, für die vier zu wählenden Mitgliedern des Wirtschaftsrates sowie für die zwei zu wählenden Kassenprüfer vorzuschlagen.

Demnach hat der Wahlausschuss doch geeignete Kandidaten vorzuschlagen und hat eben nicht das Recht, geeignete Kandidaten von der Wahl auszuschließen.
Wenn also ein geeigneter Kandidat auftritt, dann muss dieser auch vorgeschlagen werden.
So würde ich das jedenfalls verstehen.


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