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mögen die Spiele beginnen (BVB)

Giog, Mittelhessen, Dienstag, 27.05.2025, 17:47 (vor 259 Tagen) @ Phil

Aber den amtierenden Präsidenten als nicht geeignet zu qualifizieren, wäre schon sehr fragwürdig.


Woher rührt die Annahme, dass der Wahlausschuss den amtierenden Präsidenten als nicht geeignet qualifizieren will? Das ist ja ein ziemlich großes Gremium, welches ja auch sehr eng mit dem jeweilig amtierenden Präsidenten und Präsidium verbunden ist.

Ich klinke mich mal ein: ich verstehe Web so, dass seine Annahme eben die Kehrseite seiner Lesart der Bestimmung der Satzung ist: wenn der Wahlausschuss geeignete Kandidaten "vorzuschlagen hat", dann braucht er eben im Umkehrschluss einen triftigen Grund, um geeignete Kandidaten nicht vorzuschlagen - und das kann satzungsgemäß ja dann nur eine fehlende Eignung sein. Im Verwaltungsrecht würde man vermutlich von "intendiertem Ermessen" sprechen: zwar kann das Organ eine freie Entscheidung treffen, allerdings ist durch die Satzung vorbestimmt, wie es sein Ermessen auszuüben hat - hier nämlich lediglich in Form der Überprüfung der Eignung für das angestrebte Amt.

Anders ausgedrückt: wenn diese Rechtsauffassung so zutrifft, dann könnte eine Kandidatur von Lunow, Scholz und Aldermann nur dann nicht zustandekommen, wenn ihnen diese Eignung abgesprochen wird (und nicht etwa, weil der Wahlausschuss sagt "wir haben schon immer nur einen Kandidaten vorgeschlagen und finden Watzke + X einfach besser").

(Damit möchte ich dir natürlich nicht unterstellen, dass du eine fehlende Eignung in irgendeiner Weise unterstellst)


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