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ZDF zu Neumann: Woher kommt der Hass gegen Frauen im Fußball? (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 12.06.2023, 20:59 (vor 961 Tagen) @ markus

Nunja, ich mache den Bums beruflich. Und kann davon ganz gut leben ;-)

Und ich mache das hier ja privat, da werde ich jetzt nicht seitenweise subsumieren. Nur so viel:

[iSolange in Düsseldorf eine rote Null als Genosse Finanzministerdarsteller dilettiert, werden seitens des Fiskus die Grundrechte und Rechte der Bürger bestenfalls als unverbindliche Empfehlungen, normalerweise aber als Redaktionsirrtum des Gesetzgebers behandelt][/i]

Das sagt das BVerfG dazu:

Im Verfahren 1 BvR 1094/19 kann sich die strafgerichtliche Verurteilung ebenfalls nicht auf den Gesichtspunkt der Schmähkritik oder der Formalbeleidigung stützen. Die angegriffenen Entscheidungen sind auch nicht von einer verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Abwägung getragen. Sie lassen keine hinreichende Auseinandersetzung mit der konkreten Situation, in der die Äußerung gefallen ist, erkennen und zeigen nicht auf, weshalb das Interesse an einem Schutz des Persönlichkeitsrechts des damaligen nordrhein-westfälischen Finanzministers die erheblichen für die Zulässigkeit der Äußerung sprechenden Gesichtspunkte überwiegt. Die Entscheidungen gehen auf Inhalt, Anlass, Motivation sowie die konkrete Wirkung der Äußerung unter den konkreten Umständen des Falls nicht sachhaltig ein, sondern weisen der Äußerung ohne nähere Begründung eine unmittelbar in die Privatsphäre reichende Bedeutung zu, obwohl es angesichts der sonstigen Äußerungen des Beschwerdeführers in dem Verfahren naheliegend gewesen wäre, sie in erster Linie auf das politische Handeln des Finanzministers zu beziehen. Auch berücksichtigen sie nicht, dass die Fähigkeit einer Person zur sachgemäßen Führung höchster öffentlicher oder politischer Ämter nicht Teil des grundlegenden sozialen Achtungsanspruchs ist, dass die Äußerung allein in einem an den zuständigen Sachbearbeiter gerichteten Schreiben im Rahmen eines nichtöffentlichen behördlichen Verfahrens getätigt wurde und dass der Betroffene sich mit seinem personalisierten Schreiben selbst zu Wort gemeldet und damit einen konkreten Anlass für die Reaktion des Beschwerdeführers gesetzt hatte.

hier

Labertante ist halt schlicht keine Kundgabe der Missachtung. Und damit ist das hinzunehmen. Eine Formalbeleidigung (Sohn einer herzensguten Frau, A-Loch, N-Wort) dagegen nicht.

Der X, das ist ein Mixer mit W.

vs

Der X, das ist ein elender Lowperformer. Der liegt schon wieder 50% unter dem Schnitt. Bloß, weil das so ein Laberonkel ist.


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