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ZDF zu Neumann: Woher kommt der Hass gegen Frauen im Fußball? (Fußball und Sport allgemein)

markus, Montag, 12.06.2023, 15:20 (vor 961 Tagen) @ DomJay

Inzwischen hat so gut wie jedes größere Unternehmen einen Verhaltenskodex und alle Beschäftigen erhalten dazu Schulungen. Es gibt Beschwerdestellen und meist ist das sogar anonym möglich. Von daher: Ja, natürlich muss man mit der Sorge leben, dass ein Verstoß zu einer Abmahnung bis hin zur Kündigung führen kann, zumal weitere Themen wie Bestechung, Mobbing und Datenschutz eine Rolle spielen. Oder man passt in den Schulungen auf, verinnerlicht die Regeln und hält sich einfach bestmöglich daran. Du bist übrigens schneller auf der Abschussliste, je uneinsichtiger du nach einem Vorfall bist. So wie manche hier im Forum sollte man auf gar keinen Fall auftreten.


Das sehe ich hier aber nicht. Die Geringschätzung beruht in der Eigenschaft des Laberns.


Damit wirst du niemanden überzeugen können. Man wird dir immer entgegen, dass du es dann ja auf das Wort labern hättest beschränken können und nicht noch ausdrücklich ein „Tante“ hättest mit einschieben müssen.

Dummerweise trägst du auch die Beweislast. Der/Die Angegriffene muss nur Indizien vortragen, die eine Diskriminierung vermuten lassen. Das Gegenteil zu beweisen wird einem kaum gelingen, falls man überhaupt die Kraft dazu hat gegen die Abmahnung gerichtlich vorzugehen.

Arbeitgeberseitig wird man nicht auf deiner Seite sein, schließlich wirbt jedes größere Unternehmen mittlerweile damit, gegen Diskriminierung zu sein. Da wäre es fatal, wenn man Betroffenen, die sich diskriminiert fühlen, nicht glauben würde.

In kleineren Firmen oder auf dem Bau ist man vielleicht noch deutlich rustikaler unterwegs. In großen Unternehmen hat es sich längst durchgesetzt, weil Dinge wie das AGG (2006) und Verhaltenskodexe scharfe Schwerter sind. Es gehört längst zum guten Ton, sich zivilisiert zu benehmen.


Ah, das wäre ein Fest vor Gericht. Ich denke da sollte man sich nicht erpressen lassen. Alleine die Aussage, da werden sie keine Chance haben und wir werden sie raus erpressen wegen vermuteter Anschuldigungen wird sich entsprechend vor Gericht und auch medial gewürdigt.

Ein Glück sind solche zwielichtigen Methoden zurecht geächtet.

Dann google doch mal nach AGG Entscheidungen. Meistens geht um Verstöße seitens der Arbeitgeber im Zusammenhang mit Einstellungen. Sobald Indizien vorliegen kommt es regelmäßig zu Schadensersatzzahlungen. Eben weil das AGG selbst die Beweislast auf den Beschuldigten überträgt.


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