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ZDF zu Neumann: Woher kommt der Hass gegen Frauen im Fußball? (Fußball und Sport allgemein)

markus, Montag, 12.06.2023, 17:06 (vor 961 Tagen) @ MarcBVB

Markus, ich mache es kurz:

Es gibt keinen Anspruch gegen den Kollegen, sondern nur einen gegen den Arbeitgeber, dass der bitte gegen den Kollegen vorgeht.


Ja, das reicht doch auch völlig aus und ist letztlich sogar effektiver, als selbst aktiv dagegen vorzugehen und es gerichtlich austragen zu müssen. Die Betroffenen wollen in der Regel auch kein Geld haben, sondern einfach nur, dass das aufhört.


Natürlich ist es das. Nur bietet das AGG keinen Anspruch Arbeitnehmer gegen Arbeitnehmer. That's it

Das stimmt. Ich hatte dich weiter oben so (und falsch) verstanden, dass der Schutz des AGG entfällt, sobald es um zwei Kollegen geht. So ist das, wenn man zwischendurch nur am Handy mitliest. Daher: Völlig richtig. Anspruch besteht gegenüber dem Arbeitgeber.


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