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Was genau meint er damit? (BVB)

Ricola1, Ort, Montag, 01.05.2023, 18:01 (vor 1201 Tagen) @ Thofrock

Das kann ja sein. Aber es muss untersucht werden. Ich denke, man darf das nicht einfach so stehen lassen. Es gibt Anzeichen für Vorsatz, und damit für eine Straftat. Und das hätte ich gerne aufgeklärt.
Wenn das Sportgericht dann feststellt, dass der Vorsatz nicht nachweisbar ist, dann kann man ihn natürlich auch nicht entscheiden. Aber gar nicht zu ermitteln, wäre ausgesprochen fahrlässig.

Du unterstellst hier eine mögliche Bestechung? Kühn. Ich hoffe, das hat mehr Substanz als ein Buch, das er irgendwann bekommen hat. Aber ich denke, wenn Du Dinge in der Hand hast, die Substanz haben, darfst Du auch gerne Strafanzeige stellen. Im ganz normalen Leben.


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