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Was genau meint er damit? (BVB)

Thofrock, Montag, 01.05.2023, 16:17 (vor 1201 Tagen) @ Ulrich

Das kann ja sein. Aber es muss untersucht werden. Ich denke, man darf das nicht einfach so stehen lassen. Es gibt Anzeichen für Vorsatz, und damit für eine Straftat. Und das hätte ich gerne aufgeklärt.
Wenn das Sportgericht dann feststellt, dass der Vorsatz nicht nachweisbar ist, dann kann man ihn natürlich auch nicht entscheiden. Aber gar nicht zu ermitteln, wäre ausgesprochen fahrlässig.


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