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Stellungnahme zu Vorwürfen gegen Schulz (BVB)

Burgsmüller84, Sonntag, 07.08.2022, 17:03 (vor 1489 Tagen) @ Matse

Auch ein gerichtlich anzuerkennender Imageschaden hängt von einem Urteil ab. Noch sind in Deutschland bloße Anschuldigungen kein hinreichender Schaden. Wir haben das Scherbengericht noch nicht wieder eingeführt.

Das Ziel des BVB in dem Thema war aber schon vorher, den Vertrag mit Schulz möglichst bald zu beenden. Entsprechend sollten unsere Verantwortlichen der Schulz-Seite eine Vertragsauflösung gegen Entschädigung anbieten, mit bestimmten Klauseln.


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