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Stellungnahme zu Vorwürfen gegen Schulz (BVB)

DomJay, Köln, Sonntag, 07.08.2022, 15:09 (vor 1489 Tagen) @ chanoumi

Jedenfalls hat der BVB nicht zum Ausdruck gebracht, dass für ihn als Arbeitgeber die Unschuldsvermutung gilt, bis NS rechtskräftig verurteilt wurde. Ist ihm wohl "zu heiss".

Ja das hast du in meinen Augen genau erfasst. Zwischen es gilt die Unschuldsvermutung und er nimmt sie in Anspruch liegen feine Unterschiede


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