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Stellungnahme zu Vorwürfen gegen Schulz (BVB)

fallrückzieher, Sonntag, 07.08.2022, 14:31 (vor 1489 Tagen) @ SpielDesJahrhunderts

Das könnte man aber bewusst so formuliert haben.


Das ist dann aber einigermaßen bemerkenswert.

Die Unschuldsvermutung ist nichts, was man "in Anspruch nehmen" kann oder muss. Sie ist ein Grundsatz im deutschen Strafrecht bzw. Strafprozessrecht.

Und "obendrein" ist Umgangssprache und hat in offiziellen schriftlichen Stellungnahmen nichts verloren.

Das "obendrein" geschenkt.

Davon ab finde ich die Formulierung sogar ziemlich clever. Man will als BVB aufgrund der medial dargelegten Faktenlage nicht mit Unschuldsvermutung um die Ecke kommen, weil das ordentlich Gegenwind garantieren würde. Durch die Formulierung macht man aber deutlich, dass diese wichtige Grundregel des deutschen Rechts zunächst mal auch für Schulz gilt.


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