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Stellungnahme zu Vorwürfen gegen Schulz (BVB)

SpielDesJahrhunderts, Karlsruhe, Sonntag, 07.08.2022, 14:03 (vor 1489 Tagen) @ Floatdownstream

Das könnte man aber bewusst so formuliert haben.

Das ist dann aber einigermaßen bemerkenswert.

Die Unschuldsvermutung ist nichts, was man "in Anspruch nehmen" kann oder muss. Sie ist ein Grundsatz im deutschen Strafrecht bzw. Strafprozessrecht.

Und "obendrein" ist Umgangssprache und hat in offiziellen schriftlichen Stellungnahmen nichts verloren.


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