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Stellungnahme zu Vorwürfen gegen Schulz (BVB)

Matse, Sonntag, 07.08.2022, 16:56 (vor 1488 Tagen) @ Nike79

Aktuell würde eine Verdachtskündigung im Bereich des Möglichen liegen.


Nein, weil die Straftat nicht zum Nachteil seines Arbeitgebers war.

Imageschädigung des Arbeitgebers. Bundesligaprofis repräsentieren die Vereine nicht nur auf dem Platz, sondern auch durch ihr Bild in der Öffentlichkeit.


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