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Berliner Senat verbietet Corona-Demo (Corona)

JaHe, Berlino, Donnerstag, 27.08.2020, 12:33 (vor 1947 Tagen) @ Ulrich

Und was wäre, wenn plötzlich von einer "Lieschen Müller", die vorher noch nie negativ aufgefallen ist, eine neue Demo angemeldet werden würde?

Wird die Demonstration tatsächlich genehmigt, dann könnte die Polizei sie noch immer auflösen, wenn ersichtlich massiv gegen geltendes Recht verstoßen würde. Aber ob die Berliner Polizei das auch tatsächlich durchsetzen würde? Da bin ich nach den Erfahrungen mit der ersten Demo eher skeptisch.

Und was wäre, wenn plötzlich von einer "Lieschen Müller", die vorher noch nie negativ aufgefallen ist, eine neue Demo angemeldet werden würde?

Wird die Demonstration tatsächlich genehmigt, dann könnte die Polizei sie noch immer auflösen, wenn ersichtlich massiv gegen geltendes Recht verstoßen würde. Aber ob die Berliner Polizei das auch tatsächlich durchsetzen würde? Da bin ich nach den Erfahrungen mit der ersten Demo eher skeptisch.

Das ist ein sehr interessanter Punkt, der mich lange umgetrieben hat.

In Deutschland besteht Versammlungsfreiheit. D.h. jeder darf sich unter Einhaltung der geltenden Gesetze versammeln. Es besteht keine Genehmigungspflicht von irgendeiner Behörde. Es besteht lediglich eine Anzeigepflicht, die nur dann nicht gilt, wenn die Versammlung spontan (~weniger als 24h) stattfindet, bspw. wegen eines plötzlichen Ereignisses. Die Anzeigepflicht darf nicht dazu führen, dass Bürger ihr Demonstrationsrecht nicht wahrnehmen, d.h. ich kann eine Versammlung auch noch in der Sekunde anmelden, in der ich mich versammle. Das dient der Sicherheit der Versammlung, als auch den Bürgern vor der Versammlung.

In der Coronazeit hat sich dies aber offensichtlich (in der Praxis) verschoben. Ich war vor dem Innenministerium, es sollte eine Demonstration für Seenotrettung stattfinden. Als wir ankamen wurde uns mitgeteilt, die Demo sei verboten werden, wegen der Coronabeschränkungen. Ich wollte dann eine neue Versammlung anmelden. Man teilte mir mit, eine Anmeldung bzw. Versammlung müsste vorher (!) von der Infektionsschutzbehörde genehmigt werden.
Leider konnte ich nirgendwo eine Antwort darauf finden, wie das genau gehandhabt wurde. In der Berliner Corona Verordnung stand, dass alle Versammlungen verboten seien, dass das aber zu einer faktischen Umkehrung des Prinzips der Genehmigungsfreiheit führte war für mich aber doch neu. Wilde Zeiten waren das vor ein paar Wochen, die so auf jeden fall nicht mehr da sind.


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