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Soziale Gerechtigkeit als Einbahnstrasse (Sonstiges)

markus, Sonntag, 17.11.2019, 08:18 (vor 1615 Tagen) @ Klopfer
bearbeitet von markus, Sonntag, 17.11.2019, 08:23

Ah ja... und deshalb bestehen auch die Gewerkschaften immer darauf, dass die Arbeitgeber die Hälfte zahlen. Kann man sich natürlich immer so drehen, wie man möchte.
Nein, meine Behauptung bleibt: Vergleiche ich mich mit einem Arbeitnehmer mit gleichem Netto wie ich, dann habe ich vorher den doppelten Krankenkassenbeitrag von meinem Brutto gezahlt.

Der Vergleich hinkt. Nimm die Gesamtpersonalkosten also Brutto plus sämtliche Sozialabgaben und Vergleiche erneut.
Wenn ein Unternehmen sich 3600€ Personalkosten leisten kann, dann zahlt es ziemlich genau 3000€ Brutto plus 20% Sozialabgaben um auf 3600€ Personalkosten zu kommen. Netto bleibt dem Arbeitnehmer ca 1950€ übrig.

Und jetzt zahle dir bitte soviel Brutto aus, dass du auch auf 1950€ Netto kommst. Dann kommst du ebenfalls auf ziemlich genau 3600€ Personalkosten.

In beiden Fällen sind bei den 3600€ ziemlich genau 40% Sozialabgaben mit inbegriffen. Da du im Prinzip gleichzeitig Arbeitgeber und Arbeitnehmer bist, zahlst du logischerweise auch 40%. Exakt soviel wie auch für den Arbeitnehmer fällig werden.

Du als Selbstständiger hast aber gewisse Vorteile. Du kannst Beiträge einsparen in dem du Krankengeld einfach nicht mitversicherst (können Unternehmen mit Arbeitnehmern nicht). Du merkst außerdem nichts von Verschiebungen bei den Sozialabgaben. Für Unternehmen mit Angestellten entstehen in einem solchen Fall plötzlich höhere Personalkosten, weil das Bruttoeinkommen durch den Arbeitsvertrag festgelegt ist. Du dagegen kannst dein Bruttoeinkommen jederzeit ändern. Aber die 40% Sozialabgaben werden auch für dich fällig.


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