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Soziale Gerechtigkeit als Einbahnstrasse (Sonstiges)

markus, Samstag, 16.11.2019, 13:43 (vor 1621 Tagen) @ brummbaer

Auch hier gilt, dass ich kein Experte für das KB-Wesen bin und würde grundsätzlich mal zustimmen, dass das auf den ersten Blick nach einer Ungleichbehandlung riecht, allerdings weiß ich auch nicht, ob z.B. Unternehmen dafür nicht evtl. auch noch einen extra Beitrag zahlen müssen.

Das ist im Krankenkassenbeitrag mit eingepreist. Deshalb zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen mehr Geld an die Krankenkasse und die Pflegeversicherung als es ein Selbstständiger tut. In seinem Höchstbetrag von 805 Euro ist zudem die Pflegeversicherung mit drin. Für einen Arbeitnehmer werden insgesamt (Krankenkasse, Pflegeversicherung und Krankengeldanspruch) 860 Euro fällig. Der Selbstständige kann sich für 30€ zusätzlich ebenfalls Krankengeldversichern. Für beide gelten die gleichen Beitragsbemessungsgrenzen.

Der Selbstständige ist also auch hier wieder mal im Vorteil.


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