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Soziale Gerechtigkeit als Einbahnstrasse (Sonstiges)

brummbaer, Samstag, 16.11.2019, 12:45 (vor 1594 Tagen) @ Klopfer

Aber durch die Beitragsbemessungsgrenze in Versicherungen bzw ggf. den Wechsel in die PKV kannst du schonmal deine Abgabenquote senken (bzw. geschieht dies automatisch).


Krankenkassen und Solidarität sind ein gutes Stichwort. Ich bin als Selbständiger freiwillig in den Gesetzlichen versichert, zahle da so etwas mehr als 800 €.
Kein Angestellter zahlt mehr als die Hälfte davon, auch dann nicht, wenn deutlich mehr als ich verdient.

Das ist aber doch verkürzt, als Selbstständiger musst du schon auch deine besondere Rolle betrachten: auch wenn es aufgrund unserer Gestaltung nicht auffällt, zahlt der Arbeitgeber des Angestellten eben auch nochmal paritätisch ein. Somit liegen die Kandidaten die Bemessungsgrenze erreichen, deutlich näher an dir als du gerade suggerierst. (Warum für dich die Bemessungsgrenze nicht greift, weiß ich allerdings nicht aus dem Stehgreif - da müsste man tatsächlich vllt. mal ran - je nach Argument, das dahinter steckt.

Dafür bekommt er auch noch im Krankheitsfalle Krankengeld (ich nicht) und seine nichtverdienenden Familienangehörigen sind beitragsferi mitversichert (bei mir auch nicht).
Nennst du das gerecht ?

Auch hier gilt, dass ich kein Experte für das KB-Wesen bin und würde grundsätzlich mal zustimmen, dass das auf den ersten Blick nach einer Ungleichbehandlung riecht, allerdings weiß ich auch nicht, ob z.B. Unternehmen dafür nicht evtl. auch noch einen extra Beitrag zahlen müssen.

Ich nicht, ich nenne es dumm von mir, nicht vor 30 Jahren schon in die Private gewechselt zu haben.

Das war aber dann doch eine selbst gewählte Entscheidung?!


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