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Soziale Gerechtigkeit als Einbahnstrasse (Sonstiges)

RE_LordVader, Samstag, 16.11.2019, 15:37 (vor 1623 Tagen) @ Alones

Als Selbstständiger zahlt man auch nur dann den Höchstsatz, wenn das letztliche zu versteurnde Einkommen hoch genug ist. (Ja im ersten Jahr kann das aufgrund dessen, dass es geschätzt werden muss ggf ungerecht hoch sein, aber ab der ersten Steuererklärung gilt der Bescheid als maßgeblich.)

Und im Gegensatz zu Pflichtversicherten kann man als freiwillig Versicherter sich auch Teile sparen (Krankenhaustagegeld).
Und uns hat die KK letzte Woche angerufen, ob wir für nächstes Jahr ggf. geringere Verdienste erwarten und das gesenkt werdn müsste... also proaktiv... frag mal einen Hartzempfänger, ob er von staatlichen Stellen auf mögliche Vorteile für ihn hingewiesen wird...


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