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Soziale Gerechtigkeit als Einbahnstrasse (Sonstiges)

Klopfer ⌂, Dortmund, Samstag, 16.11.2019, 20:26 (vor 1595 Tagen) @ markus

Der Arbeitnehmer zahlt zwar nur den Arbeitnehmeranteil, aber das ist doch nur auf dem Papier der Fall. Im Grunde ist es völlig egal wer da welchen Anteil hat, denn sämtliche Sozialabgaben sind Teil der Gehaltskosten und die sind in beiden Fällen gleich hoch. Exakt so wie bei dir auch.

Ah ja... und deshalb bestehen auch die Gewerkschaften immer darauf, dass die Arbeitgeber die Hälfte zahlen. Kann man sich natürlich immer so drehen, wie man möchte.
Nein, meine Behauptung bleibt: Vergleiche ich mich mit einem Arbeitnehmer mit gleichem Netto wie ich, dann habe ich vorher den doppelten Krankenkassenbeitrag von meinem Brutto gezahlt.

SGG
Klopfer


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