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Soziale Gerechtigkeit als Einbahnstrasse (Sonstiges)

brummbaer, Samstag, 16.11.2019, 20:45 (vor 1622 Tagen) @ Klopfer

Der Arbeitnehmer zahlt zwar nur den Arbeitnehmeranteil, aber das ist doch nur auf dem Papier der Fall. Im Grunde ist es völlig egal wer da welchen Anteil hat, denn sämtliche Sozialabgaben sind Teil der Gehaltskosten und die sind in beiden Fällen gleich hoch. Exakt so wie bei dir auch.


Ah ja... und deshalb bestehen auch die Gewerkschaften immer darauf, dass die Arbeitgeber die Hälfte zahlen. Kann man sich natürlich immer so drehen, wie man möchte.

Das tust du doch auch gerade?!
Zwei Gründe der Gewerkschaften dafür bestehen - ohne dass ich deren Argumente genau kenne - mutmaßlich in:
1. Der (alte) Zusatzbeitrag war tatsächlich ein Netto-Verlust der direkt und ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmer ging, bei einer Parität merkt nun auch (wieder) der Arbeitgeber was davon, der Angestellte(=Gewerkschaftsklientel) hat netto mehr in der Tasche.
2. Bei einer Parität hat die Politik als Gegner bei ggf. anstehenden Erhöhungen nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch noch die Arbeitgeber gegen sich - das ist ein zusätzlicher Schutzwall für Gewerkschaftsmitglieder, dass es dazu so schnell nicht (wieder) kommt.

Nein, meine Behauptung bleibt: Vergleiche ich mich mit einem Arbeitnehmer mit gleichem Netto wie ich, dann habe ich vorher den doppelten Krankenkassenbeitrag von meinem Brutto gezahlt.

Aus Perspektive der Krankenversicherung kommt jedenfalls sowohl bei dir, als auch beim Angestellten, der die Bemessungsgrenze erreicht, gleich viel an.

Im Übrigen sollte dir doch auch völlig klar sein, dass ein Vergleich von Selbstständigen und Angestellten per se völlig schief ist.


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