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Neu auf schwatzgelb.de: Die Nebelkerze Dembélé (BVB)

Nolte, Dienstag, 04.12.2018, 14:14 (vor 1941 Tagen) @ Weeman

Auf die mögliche Dunkelziffer gingen die Artikel dagegen selten bis nie ein - zumindest die, die ich gelesen habe.


Ich bin gerade echt sprachlos. Vielleicht melde ich mich später nochmal dazu.
Wenn ich weiß, wie ich ohne rote Karte da raus komme.

Wieso? Ich finde, das Thema sollte man diskutieren können.
Mal mit einem Beispiel, was ich meine:
Süddeutsche: Der Mythos der falschen Beschuldigung

Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe setzt den Anteil der Falschbeschuldigungen in Deutschland bei drei Prozent an und beruft sich auf eine europaweite Studie zur Strafverfolgung von Vergewaltigung.

Verlinkt ist in dem Artikel diese europaweite Studie:
frauenrechte.de/online/images/downloads/hgewalt/EU-DAPHNE_Strafverfolgung_von_Vergewaltigung_Laenderbericht_Deutschland.pdf
Hier findet man das Zitat:

Entgegen der weit verbreiteten Stereotype, wonach die Quote der Falschanschuldigungen bei Vergewaltigung beträchtlich ist, liegt der Anteil bei nur 3%. Auch in anderen Ländern ist das Problem der Falschanschuldigung marginal und rangiert zwischen 1-9%. Diese Ergebnisse kontrastieren die bei der Polizei und bei den Justizbehörden weit verbreitete Auffassung, dass Falschanschuldigungen eine groβes Problem bei der Strafverfolgung von Vergewaltigung darstellen (vgl. Elsner und Steffen, 2005; Kelly et al, 2005). (S. 9)

Der Wert von 3% beruht auf einer qualitativen Aktenanalyse von 100 Fällen und dem jeweiligen Grund für den Verfahrensstopp. Die drei Fälle waren ausschließlich die Ermittlungsergebnisse "Falschanschuldigung" beruhend auf Ermittlungen der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Demgegenüber gab es insgesamt 47 Fälle, die mit "Opfer ist nicht kooperativ", "Rückzug der Anzeige", "Mangel an Beweisen" oder "Keine Beweise für sexuellen Übergriff" abgeschlossen wurden.
Die AutorInnen schreiben selbst dazu:

Fast die Hälfte der Fälle wurde in der Phase des Ermittlungsverfahrens eingestellt. Neben dem Problem der Feststellung des Täters (von den 22 Fremdtätern wurden 7 identifiziert) wurde die Einstellung vor allem mit Mangel an Beweisen begründet sowie Zweifel, ob die vorgebrachten Anschuldigungen den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllen. (S. 9)

Wieso ist es so wenig plausibel, dass unter diesen 47 Fällen das eine oder andere schwarze Schaf verborgen ist?


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