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Die Weidel..... (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 09.03.2026, 12:06 (vor 182 Tagen) @ nico36de

Das hat mit Eigentum verpflichtet nämlich null zu tun (und auch nicht mit der Sozialbindung).


Da ich kein Verfassungsrechtler bin: wer definiert das? Oder ist das deine individuelle Definition?

Enteignung ist zum Wohle der Allgemeinheit nach§14 GG möglich, aber die Zahlung angemessener Abgaben auf das sich aus Kapitalerträgen ergebende Eigentum ist nicht abgedeckt?

Die Sozialbindung ist ein Auftrag an den Staat, deren Ausfluss sich zB im Mietrecht findet.

https://www.grundgesetz-fuer-jeden.de/artikel-14.html

Enteignung geht nur bei angemessener Entschädigung.


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