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Nee, der überwacht nur! (BVB)

CHS, Lünen / Dortmund, Montag, 10.03.2025, 20:48 (vor 448 Tagen) @ Talentförderer

Das macht der Aufsichtsrat.

Die Einstellung der Geschäftsführung wird von der Geschäftsführung-GmbH vorgenommen. Auch kann die eine Entlassung der Geschäftsführung veranlassen.

Gruß

CHS


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