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23.02 Neuwahl (Politik)

Zoon, Dienstag, 12.11.2024, 11:45 (vor 457 Tagen) @ Ulrich

Wir schreiben einander vorbei.

Grundsätzlich müssen alle Parteien die gesetzlichen Fristen einhalten, auch die kleinen. Es gibt da keinen Schutz vor einer (unerwarteten) Neuwahl.

Nur im Einzelfall kann das Versäumen einer Frist damit entschuldigt werden, dass man schuldlos daran gehindert war, die Frist einzuhalten, zB aufgrund eines Unfalls, einer plötzlichen Erkrankung oder einer Naturkatastrophe. Das Argument, wir sind klein und waren unvorbereitet und haben es nicht hinbekommen, fällt nicht darunter.


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