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23.02 Neuwahl (Politik)

DomJay, Köln, Dienstag, 12.11.2024, 11:32 (vor 457 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von DomJay, Dienstag, 12.11.2024, 11:39

Die Fristen stehen aber fest und, ganz wichtig, sie laufen noch gar nicht offiziell. Da müsste jemand gegen die Fristen klagen.

Denn: 48h ist die Frist zur Anmeldung für den Kanzler. Und es gibt kein Gesetz das ihn davon abhält zu fragen.

Selbst wenn wir wählen könnte es sein, dass man das kurz danach erneut machen muss, wenn der nächste Kanzler ebenfalls eine Vertrauensfrage nicht besteht


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