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Amnestie für Verurteilte (Politik)

Matse, Freitag, 22.03.2024, 19:33 (vor 643 Tagen) @ SebWagn

...etwas das mir bei allem aber irgendwie aufstößt, ist, dass das Gesetz einen rückwirkenden Erlass für noch nicht oder nicht vollständig vollstreckte Strafen vorsieht, wenn das Verhalten nach der Neuregelung nicht mehr strafbar wäre

Wie kommt man auf so eine Idee?

Weil es Art. 313 EGStGB einfach so vorsieht.
Es ist jetzt nicht neu, dass man die Vollstreckung von Strafen grundsätzlich beendet, wenn ein Verhalten nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist.

Dass man so wenig darüber spricht, liegt daran, dass immer mehr Delikte strafbewehrt sind und der umgekehrte Weg seltener stattfindet.

Nebenbei kann ich das Gejammer von Personen wie OStA Engel aus Köln nicht ernst nehmen. Da beklagt man sich über Arbeitsbelastung aufgrund der Strafaussetzung, während man bei konsumnahen Delikten bislang in Ignoranz der BVerfGE aus 1994 ein paar Gramm Besitz verfolgt hat oder die generelle Verschärfung des Strafrechts ohne Murren hinnimmt.

Der Arbeitsaufwand ist einmalig, dafür sparen sich die StA zukünftig die ganzen Ermittlungspossen von "Sie haben 5g Cannabisblüten dabei, wir eröffnen ein Verfahren und stellen es dann wieder ein“.


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