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#KeinVermittlungsausschuss (Politik)

nico36de, Ruhrgebiet, Freitag, 22.03.2024, 11:45 (vor 642 Tagen) @ herrNick
bearbeitet von nico36de, Freitag, 22.03.2024, 11:52

Das ist doch das Problem. Wenn man regelmäßig kifft, kann der in der Rechtsprechung etablierte Grenzwert (einen gesetzlichen wie bei Allohohl gibt es nicht) eben selbst nach nur einem Joint noch am nächsten Tag überschritten sein. Hat aber bei dem keinerlei Einschränkungen zur Folge.

Es braucht also wie beim Alkohol nicht einen vor 100 Jahren mehr oder wenig willkürlich festgelegten Grenzwert, sondern einen evidenzbasierten. Die BASt hat bei Ihren Untersuchungen z.B festgestellt, dass erst bei einem gegenüber dem geltenden Grenzwert kanapp vierfach so hohen THC-Spielgel im Blut ähnliche Einschränkungen auftreten wie bei 0,5 Promille Alkohol.


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