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Bauernproteste: Mehrere Unfälle mit Verletzten nach Mist und Gülle auf der Bundesstraße (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 04.03.2024, 15:28 (vor 660 Tagen) @ Gargamel09
bearbeitet von MarcBVB, Montag, 04.03.2024, 15:33

Du kommst aber meines Erachtens nicht mal zur Prüfung etwaiger Mordmerkmale, weil es imho am Tötungsvorsatz und zwar selbst in der Form des dolus eventualis fehlt.


Auf einer Autobahn bei Dunkelheit sehe ich den bedingten Vorsatz bei einem solchen Hindernis ohne jegliche Warnung eindeutig gegeben. Da musst du damit rechnen, dass das jemand viel zu spät sieht und nicht mehr bremsen kann.


Sehe ich tatsächlich anders. Die Sichtweite auf der Autobahn ist relativ hoch. Anhalteweg bei Gefahrenbremsung sind 123,5m, maximaler Anhalteweg sind 208m bei Richtgeschwindigkeit 130 km/h.

Und kann man bei einem Baumstamm tatsächlich davon ausgehen, dass jemand bei einer Kollision stirbt? Die sind doch tendenziell eher Flach (wenn man jetzt an so einen Anhänger mit Stämmen denkt, wie bei Transport Tycoon).


What? Mit so einer Begründung würde dein Mandat sofort baden gehen. Das ist ja realitätsfern.

Mit 130 im Dunkeln auf einen Baumstamm rasen, den da niemand erwartet, wer das überlebt, hat 10 Schutzengel.

Du rast ja nicht mit 130 auf den Baumstamm zu, weil du den halt irgendwann siehst. Und natürlich ist das der Graubereich zwischen bewusster Fahrlässigkeit und dolus eventualis.

Aber nochmals: So ein Baumstamm ist relativ gut zu sehen. Der wird ja auch nicht just von der Brücke geworfen (wo dann Gerichte völlig zu Recht den Versuch des 211 annehmen), sondern liegt da erstmal rum. Aber Vorsatz bezüglich der Tötung? Da hätte ich dann doch Zweifel.


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