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Behauptete Abwanderung von Arbeitnehmern ins Bürgergeld findet nicht statt - oder doch, wir wissen es nicht (Politik)

Jurist, Montag, 04.03.2024, 08:55 (vor 661 Tagen) @ Ulrich

Lass mich das mal zusammenfassen:

Im Jahr 2023 sind weniger Menschen "nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes" in die Grundsicherung gerutscht als im Jahr 2022. Im Jahr 2023 wurde das Bürgergeld eingeführt. Das wertet man jetzt Widerlegung des Vorwurfs, dass das Bürgergeld Menschen von der Arbeit abhält.

Das macht doch überhaupt keinen Sinn. Ein sozialversicherungsbeschäftiger Arbeitnehmer hat doch 12 bis 24 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Ob das Bürgergeld einen Anreiz zur Nichtbeshcäftigung bietet, kann daher doch frühestens anhand der Zahlen 2024, vollständig erst anhand der Zahlen 2025 ermittelt werden. Und das auch nur für den ersten Schwung.


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