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Behauptete Abwanderung von Arbeitnehmern ins Bürgergeld findet nicht statt - oder doch, wir wissen es nicht (Politik)

Zoon, Montag, 04.03.2024, 09:41 (vor 660 Tagen) @ Jurist

Das macht doch überhaupt keinen Sinn. Ein sozialversicherungsbeschäftiger Arbeitnehmer hat doch 12 bis 24 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Ob das Bürgergeld einen Anreiz zur Nichtbeshcäftigung bietet, kann daher doch frühestens anhand der Zahlen 2024, vollständig erst anhand der Zahlen 2025 ermittelt werden. Und das auch nur für den ersten Schwung.

Vorsicht Denkfehler! Das Arbeitslosengeld nach dem SGB III beträgt regelmäßig 60 % des Nettoverdienstes. Bei einem Arbeitnehmer mit geringem Lohn wird dies kaum reichen, um seine existenzsichernden Bedarfe zu decken. Der bezieht dann aufstockend Bürgergeld.


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