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Ankara blockiert Bosporus und Dardanellen für Kriegsschiffe (Politik)

Zoon, Dienstag, 01.03.2022, 00:55 (vor 1389 Tagen) @ HoschUn

So einfach ist das nicht, da das Rückkehrrecht zur Basis voraussetzt, dass das Kriegsschiff durch die mit dem Krieg verbundene Sperre der Meerengen von seinem Heimathafen getrennt wird ("which have become separated from their bases"). Wenn das Schiff erst nach Kriegsbeginn einen neuen Heimathafen zugewiesen bekommen hat, ist das nicht der Fall, so dass es dann auch kein Durchfahrtsrecht hat.

Dafür gibt es eigentlich keine Rechtsgrundlage im Völkerrecht,

Rechtsgrundlage ist Art. 19 Satz 4 der Konvention. Diesem Satz kann man die oben genannte Formulierung entnehmen.

Die Frage wie die Zuweisung eines Heimathafen im Kriegsfall erfolgt ist ungeregelt.

Eigentlich egal. Das Durchfahrtsrecht besteht nur, wenn das Kriegsschiff durch den Krieg von seiner Basis getrennt und nicht wenn die Basis in ein anderes Gewässer verlegt wird.

Abgesehen davon hat Russland seit Ausbruch des Krieges keine Durchfahrt in das Schwarze Meer erbeten. Von daher ist das erstmal eine türkische Absage an eine russische Nachfrage die aktuell nicht existiert.

Laut tagesschau "warten derzeit mindestens vier russische Kriegsschiffe auf die Erlaubnis zur Durchfahrt".
https://www.tagesschau.de/ausland/ukraine-russland-tuerkei-bosporus-dardanellen-101.html


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