schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

§ 28a (Corona)

Rupo, Ruhrpott, Dienstag, 16.02.2021, 10:27 (vor 1774 Tagen) @ dNL

da steht aber nicht worauf die Werte sich begründen (schon gar nichts von Mutationen), es steht nur drin was dann passiert, wenn Grenzwerte erreicht oder überschritten sind:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28a.html
a) Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen
b) Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen
c) Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen
d) Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner
etc. etc.
wie die Werte zustande kommen, steht da nicht.
Vielleicht könnte jemand, der sich auskennt, auch mal den Unterschied zwischen bundesweit und landesweit erklären, wenn es den denn gibt, danke!

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/experten-kritisieren-neufassung-des-infektionsschutzgesetzes
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA201204571&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
a) "Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht"
b) Ab einem Wert von 35 kämen "stark einschränkende Schutzmaßnahmen" in Betracht.
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Corona-Eingriffe-Es-wird-konkret-was-der-Staat-darf-414662.html


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1517726 Einträge in 16304 Threads, 14351 registrierte Benutzer Forumszeit: 26.12.2025, 18:34
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln