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4426 Corona Neuinfektionen (Corona)

Habakuk, OWL, Montag, 15.02.2021, 13:32 (vor 2090 Tagen) @ Schaumkrone

Der Ehemann hat Anspruch auf Testung gemäß Corona-Virus-Testverordnung des Bundes, zuletzt vom 27.01.2021, §2(1):

"Wenn von einem behandelnden Arzt einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst asymptomatische Kontaktpersonen nach Absatz 2 festgestellt werden, die in den letzten zehn Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, haben diese Anspruch auf Testung."

Wenn das Gesundheitsamt nicht will, dann beim Hausarzt anfragen. Die für die Frau verhängte Quarantänedauer ist korrekt, die für den Ehemann zu kurz.


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