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4426 Corona Neuinfektionen (Corona)

Ulrich, Montag, 15.02.2021, 14:51 (vor 1158 Tagen) @ neo_fisch

Der Ehemann hat Anspruch auf Testung gemäß Corona-Virus-Testverordnung des Bundes, zuletzt vom 27.01.2021, §2(1):

"Wenn von einem behandelnden Arzt einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst asymptomatische Kontaktpersonen nach Absatz 2 festgestellt werden, die in den letzten zehn Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, haben diese Anspruch auf Testung."


Mal ne etwas polemisch klingende, aber durchaus ernst gemeinte Frage: Wieso will man sich dann testen lassen? Ist ja irgendwie mit Aufwand (und Ressourcen) verbunden, und einen gesundheitlichen Mehrwert bringt das auch niemanden, oder übersehe ich da was?
Ein Arbeitskollege hat das machen lassen (dürfen) (seine Frau hatte es zuerst), und da habe ich mich schon gefragt, was man davon hat (zu der Zeit waren die Tests auch knappes Gut).

Um Infektionsketten zu unterbrechen, indem man zukünftige Ansteckungen verhindert. Und um zu erkennen, dass infektiös ist und man u.U. bereits andere angesteckt haben könnte.


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